Sichere Verwendung von Polyurethan-Produkten

Im August 2020 wurde die neue REACH-Beschränkungsregelung für Diisocyanate im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Das Ziel der Beschränkung ist, mögliche durch Diisocyanate verursachte Haut- und Atemwegs-Sensibilisierungen zu verhindern, hierzu sind Sicherheitsschulungen erforderlich. Alle Anwender von Polyurethan-(PUR)-Produkten der EU-Mitgliedstaaten inkl. EWR Staaten wie Liechtenstein müssen ab dem 24. August 2023 vor der Verarbeitung diese Schulung absolvieren. In der Schweiz gibt es keine gesetzliche Vorgabe, allerdings empfiehlt der FKS (Fachverband Klebstoffindustrie Schweiz) dennoch die Schulung seinen Mitgliedern. 

Was bedeutet das genau und welche Rolle spielt es für die Verarbeitung von Uzin Utz Produkten?
Wir erklären es Ihnen gerne!

Online-Schulungsportal und Zertifizierung

Wo kann ich die Schulung absolvieren?
Die Schulung für Boden- oder Parkettleger (Kurs 049) erfolgt über das Online-Portal unter www.safeusediisocyanates.eu/de/selbstlernen
und dauert ca. 60 Minuten inklusive der 10 Prüfungsfragen am Schluss. Ein personalisiertes Zertifikat, das als Nachweis für die absolvierte Schulung gilt, erhalten Sie direkt im Anschluss zum Herunterladen.

Sollten Sie Hilfe bei der Auswahl und Anmeldung der Schulung benötigen, finden Sie hier eine bebilderte Anleitung.

Anleitung downloaden


Welche Kosten fallen für die Zertifizierung an?
Als Uzin Utz Kunde können Sie kostenfrei an der online-Schulung teilnehmen. Nutzen Sie hierfür bei der Registrierung den Code: FEICA_21_N12.

Bei weiteren Rückfragen zur Zertifizierung, kontaktieren Sie uns gerne per Mail über isocyanate(at)uzin-utz.com.

FAQ's

Im August 2020 wurde die neue REACH-Beschränkungsregelung für Diisocyanate im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Das Ziel der Beschränkung ist, mögliche durch Diisocyanate verursachte Haut- und Atemwegssensibilisierungen zu verhindern. Hierzu sind Sicherheitsschulungen erforderlich.

Betroffen sind alle gewerblichen und industriellen Verwender von Diisocyanaten in der EU, die eine Sicherheitsschulung absolvieren müssen, um weiterhin mit diesen Produkten arbeiten zu dürfen.

Nein, die Beschränkung stellt kein Verbot von Diisocyanaten dar, jedoch müssen alle Anwender von Diisocyanaten in der EU bis spätestens 24. August 2023 die notwendige Schulung absolviert haben und ein Schulungszertifikat vorweisen können, um auch weiterhin mit Diisocyanaten arbeiten zu dürfen.

Seit mehreren Jahren ist bekannt, dass Diisocyanate nach Hautkontakt eine Sensibilisierung der Haut und Atemwege verursachen können. Dies bedeutet, dass Personen nach der Exposition allergische Reaktionen zeigen können. In extremen Fällen kann dies zu (vorübergehenden) Atemproblemen führen, wenn die Person mit der Substanz in Kontakt kommt.

Aus diesem Grund hat die EU über die Diisocyanat-Beschränkung gesetzlich festgelegt, dass alle gewerblichen Anwender von Diisocyanaten bis spätestens 24. August 2023 geschult und persönlich zertifiziert werden müssen. Diese Schulung muss alle 5 Jahre wiederholt werden.

Grundsätzlich hat diese Vorschrift nur in den EU-Mitgliedstaaten Gültigkeit, dazu allerdings auch noch im Vereinigten Königreich (England, Wales, Nordirland, Schottland) und den EWR-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen.

In der Schweiz gibt es keine gesetzliche Vorgabe, allerdings empfiehlt der FKS (Fachverband Klebstoffindustrie Schweiz) dennoch die Schulung seinen Mitgliedern.

Betroffen sind alle 1K- und 2K-PUR-Produkte der Marken UZIN, codex, arturo und collfox. Auf dem Etikett der Produkte ist deutlich sichtbar folgender Hinweis abgebildet: „Ab dem 24. August 2023 muss vor der industriellen oder gewerblichen Verwendung eine angemessene Schulung erfolgen.“

z.B. Pall-X 333, Pall-X Pure, Magic Oil 2K.

Nein, PALLMANN Parkettsiegel und -lacke/-öle fallen nicht unter die Beschränkung, da deren Gehalt an monomeren Diisocyanaten unter 0,1% liegt und sie somit von der Beschränkungsvorschrift befreit sind.

Für die Verarbeitung dieser Produkte ist somit auch keine Schulung oder Zertifizierung notwendig. Werden jedoch auch andere Diisocyanat-haltige Produkte wie z.B. PUR-Klebstoffe verarbeitet, dann gilt diese Ausnahme nicht.

Als Inhaber eines Handwerksbetriebs müssen Sie sicherstellen, dass alle Mitarbeitenden, die Diisocyanat-haltige Produkte verarbeiten, die Gefahren kennen und ausreichend geschützt sind. Der FKS empfielt daher, dass Ihre Mitarbeitenden geschult sind und das Schulungszertifikat besitzen. Ihre Mitarbeiter müssen diese Schulung alle 5 Jahre wiederholen.

Die Schulung für Boden-, Parkett- und Plattenleger (Kurs 049) erfolgt über das Online-Portal unter www.safeusediisocyanates.eu/de/selbstlernen und dauert ca. 60 Minuten inklusive der 10 Prüfungsfragen am Schluss. Ein personalisiertes Zertifikat, das als Nachweis für die absolvierte Schulung gilt, erhalten Sie direkt im Anschluss zum Herunterladen.

Mit dem oben angegebenen Gutscheincode ist die Schulung kostenfrei.

Durch die Anmeldung zur Schulung (siehe Link oben) findet automatisch eine Registrierung bei idloom.passport statt. Dies erleichtert künftige Schulungen.

Ja, das macht Sinn, zum einen, weil Sie sehr wahrscheinlich auch Umgang mit Diisocyanat-haltigen Produkten haben, zum anderen, weil Sie dann auch Ihren Mitarbeitenden Hilfestellung beim korrekten Umgang mit diesen Produkten geben können.

Nein, für die Verarbeitung von Epoxidharzen gilt die Schulungspflicht nicht, jedoch sind die Schutzmassnahmen zum sicheren Umgang mit Diisocyanaten auch auf Epoxidharze übertragbar.

Als Uzin Utz Kunde erhalten Sie von uns einen Gutscheincode (siehe oben), über den Sie kostenlos an der Online-Schulung teilnehmen können. Sollten Sie noch weitere Fragen haben, kontaktieren Sie hierfür Ihren Fachberater oder unseren Kundenservice unter +41 41 624 48 88 bzw. unter isocyanate@uzin-utz.com.

Das Online-Schulungsportal stellt die Schulungsunterlagen in allen EU-Sprachen bereit.

Dazu besteht kein Grund, denn zum einen besitzen PUR-Produkte wichtige technische Eigenschaften, die anders formulierte Produkte u.U. nicht aufweisen, zum anderen können die Produkte absolut sicher verarbeitet werden, sofern die Schutzmassnahmen im Sicherheitsdatenblatt sorgfältig beachtet werden. Auch für den Endverbraucher sind diese Produkte absolut sicher, da sich Diisocyanate durch den Aushärtevorgang innerhalb weniger Stunden in absolut unschädliche und de facto emissionsfreie Polyurethane umwandeln.

Geschult werden sollen alle Personen, die Diisocyanat-haltige Produkte verarbeiten oder anderweitig mit diesen in Kontakt kommen und sei es auch nur sporadisch. Personen, die zu keinem Zeitpunkt mit Diisocyanat-haltigen Produkten in Kontakt kommen, müssen nicht geschult werden.

Sie sollten die Informationen, die Sie von Uzin Utz erhalten, an Ihre Kunden weitergeben. Als Händler sind Sie hingegen nicht schulungspflichtig, solange Sie die Produkte nicht auch selbst gewerblich verarbeiten.

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